Rechtsprechung
   BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92   

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BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92 (https://dejure.org/1993,354)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1993 - 4 AZR 358/92 (https://dejure.org/1993,354)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 (https://dejure.org/1993,354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Erzieherin in einer Wohngruppe von Behinderten - Wohngruppe in einer Erziehungs- und Pflegeanstalt für Behinderte als heilpädagogische Gruppe - Begriff der heilpädagogischen Tätigkeit - Auslegung des Begriffs "heilpädagogische Gruppe" - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 95 (Ls.)
  • NZA 1994, 96
  • BB 1993, 1664
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92
    Der Arbeitsvertrag zwischen den Parteien kann als typischer Vertrag vom Revisionsgericht frei ausgelegt werden, denn es handelt sich um einen von der Beklagten verwandten Formularvertrag (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Senatsrechtsprechung keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2, zu I der Gründe, m.w.N.; vom 11. November 1992 - 4 AZR 117/92 -, n.v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89

    Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92
    Zwar können die AVR nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine normative Wirkung entfalten, sondern nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1990, BAGE 66, 314, 320 [BAG 06.12.1990 - 6 AZR 159/89] = AP Nr. 12 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 2b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung, Erzieherin in einem Heim

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92
    II der Anlage 1a zum BAT ausgeführt hat, unter einer heilpädagogischen Tätigkeit eine Tätigkeit zu verstehen, die mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen die Förderung und Betreuung behinderter Menschen umfaßt (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 241; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381).
  • BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 450/89

    Eingruppierung: Erzieherin in einer Wohngruppe

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92
    II der Anlage 1a zum BAT ausgeführt hat, unter einer heilpädagogischen Tätigkeit eine Tätigkeit zu verstehen, die mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen die Förderung und Betreuung behinderter Menschen umfaßt (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 241; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381).
  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 117/92

    Höherstufung eines Flugingenieurs während Umschulung - Berücksichtigung von

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Senatsrechtsprechung keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2, zu I der Gründe, m.w.N.; vom 11. November 1992 - 4 AZR 117/92 -, n.v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 04.04.1990 - 4 AZR 20/90

    Eingruppierung eines Erziehers in heilpädagogischer Gruppe - Einstufung eines

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92
    II der Anlage 1a zum BAT ausgeführt hat, unter einer heilpädagogischen Tätigkeit eine Tätigkeit zu verstehen, die mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen die Förderung und Betreuung behinderter Menschen umfaßt (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 241; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 4 AZR 20/90 - ZTR 1990, 380, 381).
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Erforderlich ist allerdings, dass sich aus dem Inhalt des Arbeitsvertrags deutlich ergibt, allein die bezeichneten (tariflichen) Eingruppierungsbestimmungen sollen für die Ermittlung der zutreffenden Entgelthöhe maßgebend sein und nicht die angegebene Entgeltgruppe (BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 - Rn. 17 f.; 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - zu B II der Gründe; 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 - zu I 3 a der Gründe; zu Lehrer-Richtlinien 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 -; 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 -; zu Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 -; zu Tarifverträgen in der Privatwirtschaft 31. August 1983 - 4 AZR 35/81 -; 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - zu B II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe).

    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem Psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich in einer Behindertenwerkstatt (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 -, n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 151/96

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsgruppenansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem Psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich einer Behindertenwerkstatt '(Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 - n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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Rechtsprechung
   BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 260/91   

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https://dejure.org/1993,1670
BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 260/91 (https://dejure.org/1993,1670)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1993 - 4 AZR 260/91 (https://dejure.org/1993,1670)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 (https://dejure.org/1993,1670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 96 (Ls.)
  • BB 1993, 1664
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 28.09.1989 - 6 AZR 166/88

    Zulage: Anspruch bei Heimtätigkeit im handwerklichen Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 260/91
    Dies ergibt sich auch und gerade aus der Abstufung der Zulage je nachdem, ob in dem Heim überwiegend oder nicht überwiegend Behinderte untergebracht sind (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1989 - 6 AZR 166/88 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen = ZTR 1990, 247).

    Diese Auslegung wird - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend herausgestellt hat -, auch durch die Regelung in Ziff. 7c der Anmerkungen unterstrichen, nach der dem Mitarbeiter bestimmter Arten von Erziehungsdienst und den in einer Werkstatt für Behinderte Tätigen eine besonders geregelte Zulage zusteht (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1989, aaO).

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Im Gegensatz zur Auffassung des Beklagten kann nicht vom Vorliegen eines "betreuten Wohnens" ausgegangen werden, da die Klägerin in dem Wohnheim während ihrer Arbeitszeit ständig anwesend ist (BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92

    Zulage bei Heimerziehung

    Weder der Wortlaut der Anmerkung noch der Gesamtzusammenhang der AVR-Diakonie, die bei deren Auslegung maßgebend zu berücksichtigen sind, lassen den Schluß zu, daß auch solche Mitarbeiter eine Zulage erhalten sollen, die außerhalb eines Heimes tätig sind (vgl. hierzu BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 2 a der Gründe).

    Ein Mitarbeiter in einem Heim kann nur ein Arbeitnehmer sein, der im Heim und damit in der Heimerziehung mitarbeitet (vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1993, aaO.).

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96

    Eingruppierung: Leiter eines Altenzentrums nach AVR Caritasverband

    Dem entspricht es, daß der Senat im Urteil vom 26. Mai 1993 (- 4 AZR 260/91 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Diakonisches Werk) entschieden hat, daß Sozialpädagogen, die im Bereich "betreutes Wohnen" arbeiten, nicht in einem Heim beschäftigt sind und daher keinen Anspruch auf eine Heimzulage haben.
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01

    Heimzulage - Jugendwohngemeinschaft

    aa) Zwar betreut der Kläger die Bewohner der Wohngemeinschaft zeitlich und fachlich wesentlich intensiver, als dies in dem vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 26. Mai 1993 (- 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4) entschiedenen Rechtsstreit der Fall war.
  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 82/99

    Heimzulage - Ständige Unterbringung im Fünf-Tage-Internat

    Dies folgt daraus, daß die Zulage nur für die Dauer der Tätigkeit in dem Heim gezahlt wird und daß die Höhe der Zulage nach dem Anteil der im Heim ständig untergebrachten Betreuungsbedürftigen gestaffelt ist (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28; 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4; 18. Mai 1994 - 10 AZR 540/92 - ZTR 1995, 76).
  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02

    Heimzulage - Betreutes Wohnen

    Die Art und Intensität der Betreuung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ist hierbei nicht in erster Linie entscheidend, da diese sowohl in einer betreuten Wohngemeinschaft als auch in einer Einrichtung wie der hier vorliegenden gleich sein können, wobei dennoch der Charakter der Einrichtung unterschiedlich sein kann (vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4; 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 - aaO).
  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99

    Arbeitsentgelt: Heimzulage

    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, daß es nicht ausreicht, wenn die Tätigkeit in einer Einrichtung des betreuten Wohnens geleistet wird (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4).
  • LAG Berlin, 18.07.2001 - 14 Sa 742/01

    Anspruch von im Bereich "Betreutes Wohnen" in einer Jugendwohngemeinschaft

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  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 425/99

    Heimzulage eines Erziehers

    Weder der Wortlaut der Anmerkung noch der Gesamtzusammenhang der AVR-DW, die bei deren Auslegung maßgebend zu berücksichtigen sind, lassen den Schluß zu, daß auch solche Mitarbeiter eine Heimzulage erhalten sollen, die außerhalb eines Heimes tätig sind (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28, zu II 1 c der Gründe; 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 4, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 476/93

    Änderungskündigung zwecks Streichung einer Heimzulage

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger, der nur vorübergehend am Tage Kinder in einer Tagesgruppe außerhalb des Gebäudes des Kinderheims betreut, in einem Heim im Sinne der Protokollnotiz Nr. 1 zur Anlage 1 a zum BAT (B/L) Teil II G tätig ist und damit die tariflichen Voraussetzungen für die Zahlung der Heimzulage erfüllt hat (vgl. zu diesen Fragen BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 260/91 -, - 4 AZR 149/92 - und - 4 AZR 130/93 -, alle zur Veröffentlichung in der Fachpresse, letzteres auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 10 AZR 441/91 - n.v.).
  • LAG Nürnberg, 01.10.1999 - 8 Sa 1154/96

    Arbeitsentgelt: Heimzulage

  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 454/93

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zwecks Streichung einer Heimzulage

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 Ta BV 52/92   

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https://dejure.org/1992,2772
LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 Ta BV 52/92 (https://dejure.org/1992,2772)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.09.1992 - 4 Ta BV 52/92 (https://dejure.org/1992,2772)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. September 1992 - 4 Ta BV 52/92 (https://dejure.org/1992,2772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76 Abs. 2 i.V. mit ArbGG § 98, BetrVG §§ 84 ff.
    Einigungsstelle wegen Beschwerde von Arbeitnehmerinnen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ArbGG § 98 ; BetrVG § 76 Abs. 2 §§ 84 § 85 Abs. 2
    Einigungsstelle: Voraussetzungen der Bildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 96 (Ls.)
  • DB 1993, 1248
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG München, 15.07.1991 - 4 TaBV 27/91

    Einigungsstelle: Anzahl der Mitglieder

    Auszug aus LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 TaBV 52/92
    Als "Regelbesetzung" für Einigungsstellen wird weitgehend die Zahl von je zwei Beisitzern angesehen (so LAG München in DB 1975, 2457, NZA 1992, 185 und auch die entscheidende Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung: so schon Beschluss vom 16.06.1983 - 4 TaBV 21/83 - siehe auch Beschluss vom 12.06.1990 - 4 TaBV 19/90 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.09.1990 - 4 TaBV 19/90

    Betriebsänderung; Regelbesetzung einer Einigungsstelle; Verhandlungen über

    Auszug aus LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 TaBV 52/92
    Als "Regelbesetzung" für Einigungsstellen wird weitgehend die Zahl von je zwei Beisitzern angesehen (so LAG München in DB 1975, 2457, NZA 1992, 185 und auch die entscheidende Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung: so schon Beschluss vom 16.06.1983 - 4 TaBV 21/83 - siehe auch Beschluss vom 12.06.1990 - 4 TaBV 19/90 -).
  • LAG Hessen, 06.09.2005 - 4 TaBV 107/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Beschwerde - Mobbing

    Mit ihr wird jedoch im Kern gerügt, dass es sich bei allen Beschwerdepunkten um Teile eines umfassenden Mobbingszenarios handele und insoweit eine Gesamtbetrachtung erforderlich sei, bei der nach der Rechtsprechung der erkennenden Kammer (LAG Frankfurt am Main 15. September 1992 - 4 TaBV 52/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 26) eine nähere Präzisierung der Beschwerden nicht erforderlich sei und der Vorbehalt des Vorliegens eines Rechtsanspruchs (§ 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG) nicht greife.

    Vielmehr muss auch bestimmbar sein, welche konkreten Umstände oder Verhaltensweisen Anlass der Rüge sein sollen (LAG Frankfurt am Main 15. September 1992 a.a.O., zu II b cc, c; GK-BetrVG-Wiese 7. Aufl. § 85 Rz 9; Hess in Hess/ Schlochauer/Worzalla/Glock BetrVG 6. Aufl. § 85 Rz 9 a; HaKo-BetrVG-Lakies § 85 Rz 6).

    Nach der Rechtsprechung der Kammer (etwa LAG Frankfurt am Main 15. September 1992 a.a.O., zu II b bb; 08. Dezember 1992 a.a.O., zu II 1 b; 07. Dezember 2004 - 4 TaBV 133/04 - n.v., zu II 2 b (1)) ist dieser Grundsatz zur Vermeidung eines Leerlaufs des Mitbestimmungsrechts nach § 85 BetrVG dann einzuschränken, wenn es sich um Ansprüche handelt, die auf regelmäßig nur schwer konkretisierbaren Pflichten des Arbeitgebers beruhen, insbesondere auf dessen Fürsorgepflicht oder auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.

  • LAG Hamm, 03.05.2016 - 7 TaBV 29/16

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Arbeitnehmerbeschwerde

    Gegenstand der Beschwerde sind insoweit Belastungen tatsächlicher Art. Diese können Gegenstand eines Einigungsstellenverfahrens nach § 85 Abs. 2 BetrVG sein (LAG Hessen v. 15.09.1992, 4 TaBV 52/92 - NZA 1994, 96; LAG Düsseldorf v. 21.12.1993, 8 (5) TaBV 92/93 - NZA 1994, 767; LAG Hamm v. 21.08.2001, 13 TaBV 78/01 - NZA-RR 2002, 139; LAG Sachsen v. 06.02.2004 - 3 TaBV 33/03; LAG Hamm v. 05.10.2009 - 10 TaBV 63/09 -, Rn. 44, juris).
  • LAG Hamm, 05.10.2009 - 10 TaBV 63/09

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende

    K3 vom 08.02.2009 sind insoweit Belastungen tatsächlicher Art. Diese können Gegenstand eines Einigungsstellenverfahrens nach § 85 Abs. 2 BetrVG sein (LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 TaBV 52/92 - NZA 1994, 96; LAG Düsseldorf, 21.121.1993 - 8 (5) TaBV 92/93 - NZA 1994, 767; LAG Hamm, 21.08.2001 - 13 TaBV 78/01 - NZA-RR 2002, 139; LAG Sachsen, 06.02.2004 - 3 TaBV 33/03 -).

    Im Übrigen ist eine Einigungsstelle nach § 98 Abs. 1 ArbGG jedenfalls dann zu bilden, wenn zweifelhaft ist, ob der vom Arbeitnehmer vorgetragene Beschwerdegrund rechtlicher oder tatsächlicher Art ist (LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 TaBV 52/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Rn. 26; LAG Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99 - AiB 2000, 760; LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 7 TaBV 60/07 - Fitting, a.a.O., § 85 Rn. 13; Däubler/Kittner/Klebe/Buschmann, BetrVG, 11. Aufl., § 85 Rn. 15 a; ErfK/Kania, 9. Aufl., § 85 BetrVG Rn. 5; Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 85 Rn. 13).

  • LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07

    Bestellung einer Einigungsstelle bei der Beschwerde eines Arbeitnehmers gem. § 85

    Nach der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer (vgl. etwa LAG Frankfurt/Main 15. September 1992 - 4 TaBV 52/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 26, zu II b bb; 08. Dezember 1992, a.a.O., zu II 1 b; Hess. LAG 06. September 2005 a.a.O., zu B II 1 b) erfasst § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG zur Vermeidung eines Leerlaufs des Mitbestimmungsrechts allerdings nicht Ansprüche, die auf regelmäßig nur schwer konkretisierbaren Pflichten des Arbeitgebers beruhen, insbesondere der Fürsorgepflicht, der Pflicht zur Beachtung billigen Ermessens bei der Ausübung des Direktionsrechts und unter Umständen auch auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
  • LAG Hamburg, 23.07.2004 - 6 TaBV 3/04

    Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle; Überprüfungskompetenz des

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  • LAG Hessen, 03.03.2009 - 4 TaBV 14/09

    Einzelfall eines erfolgreichen Antrags auf Bestellung einer Einigungsstelle

    Insoweit handelt es sich um Rechtsansprüche im weiteren Sinn, die nur schwer justiziabel sind und mit denen regelmäßig auch nicht justiziable Regelungsfragen angesprochen werden, die nicht Gegenstand von Rechtsansprüchen werden können und die im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens nicht selten innerbetrieblich sinnvoller geregelt und geschlichtet werden können als im Rahmen eines Rechtsstreits (LAG Frankfurt am Main 15. September 1992 - 4 TaBV 52/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 26, zu II b bb; 08. Dezember 1992 - 4 TaBV 103/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 25, zu II 1 b; Hess. LAG 07. Dezember 2004 - 4 TaBV 133/04 - n.v., zu II 2 b (1); 06. September 2005 - 4 TaBV 107/05 - AuR 2006/173 L, zu B II 1 b; 03. April 2007 a. a. O., zu II 3 b; ähnlich LAG Düsseldorf 21. Dezember 1993 - 8 (5) TaBV 92/93 - NZA 1994/767; LAG Sachsen 06. Februar 2004 - 3 TaBV 33/03 - Juris, zu 4 c, d) .
  • LAG Sachsen, 06.02.2004 - 3 TaBV 33/03

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle, Anrufung der Einigungsstelle

    Zu Recht betont deshalb das LAG Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 15.09.1992 (Az.: 4 TaBV 52/92, in LAGE Nr. 26 zu § 98 ArbGG 1979), dass eine Zuständigkeit der Einigungsstelle auch dann anzunehmen ist, wenn zweifelhaft oder nicht ganz sicher ist, dass aus dem vom Arbeitnehmer angegebenen Grund für seine Beschwerde ein entsprechender, den Beschwerdegrund beseitigender Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber entspringen kann.
  • LAG Köln, 02.09.1999 - 10 TaBV 44/99

    Einigungsstelle, Beschwerde, offensichtliche Unzuständigkeit

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  • LAG Sachsen, 06.02.2004 - 3 TaBV 33/04

    Offensichtliche Unzuständigkeit der betrieblichen Einigungsstelle bei Einlegung

    Zu Recht betont deshalb das LAG Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 15.09.1992 (Az.: 4 TaBV 52/92, in LAGE Nr. 26 zu § 98 ArbGG 1979), dass eine Zuständigkeit der Einigungsstelle auch dann anzunehmen ist, wenn zweifelhaft oder nicht ganz sicher ist, dass aus dem vom Arbeitnehmer angegebenen Grund für seine Beschwerde ein entsprechender, den Beschwerdegrund beseitigender Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber entspringen kann.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 25.06.1993 - 2/10 O 538/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,19460
LG Frankfurt/Main, 25.06.1993 - 2/10 O 538/92 (https://dejure.org/1993,19460)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.06.1993 - 2/10 O 538/92 (https://dejure.org/1993,19460)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Juni 1993 - 2/10 O 538/92 (https://dejure.org/1993,19460)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 96
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